Urkundenübersetzungen

Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,55 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,85 Euro und das erhöhte Honorar 2,05 Euro.

Individuelles Angebot

Für das Übersetzen der Texte anderer Sorten lassen sich Festpreise leider nicht pauschal angeben. Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte nutzen Sie dafür das Anfrageformular. Sie erhalten Ihr Angebot schenllstmöglich.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.